Der Energiebedarfsausweis
Inhalte des Bedarfsausweises
Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist. Die Energieeffizienz des Gebäudes kann durch den jährlichen Energiebedarf für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung ermittelt werden. Dabei werden die Daten der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach im Energieausweis genauso berücksichtigt wie die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein und auch die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie.
Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima pro Jahr verbraucht wird. Als Kennzahl wird schließlich im Bedarfsausausweis der so genannte Primärenergiebedarf eingetragen. Dadurch ermöglicht der Bedarfsausweis Vergleiche mit den Ergebnissen anderer Gebäude, da der Standard deutschlandweit derselbe ist.
Zudem gibt der Bedarfsausweis mit
seinen Modernisierungstipps alle Potenziale an, die ein Gebäude zum Energiesparen in sich birgt.
Zeitlicher Rahmen
Im Wohnungsbau wird für Neubauten und bei erweiterten Umbaumaßnahmen wie An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine fachliche Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, bereits seit dem Jahr 2002 ein Energiebedarfsausweis verlangt.
Für Altbauten erfolgte die Einführung des Energieausweises schrittweise ab Juli 2008 im Falle von Verkauf, Verpachtung oder Vermietung. Ab 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht.
Welcher Ausweis gebraucht wird, hängt mit Größe, Baujahr und Sanierungszustand der Immobilie zusammen. 1977 erschien die erste bundeseinheitliche Wärmeschutzverordnung (WSVO), die den Energiebedarf durch Verbesserung der Dämmung und der Fenster eines Gebäudes bereits merklich sinken ließ. Deshalb werden Gebäude mit Baujahr vor der ersten Wärmeschutzverordnung anders betrachtet als jüngere Gebäude.
Hier die Regelungen im Einzelnen: Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1977 und damit vor wirksam werden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden, benötigen einen Bedarfsausweis. Für Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Das gilt ebenso für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden
Nicht-Wohngebäude im Altbau brauchen ab 1. Juli 2009 einen Energieausweis. Dabei besteht generell Wahlfreiheitzwischen Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss bereits ab Oktober 2007 ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.