Energieberatung
Die Energieberatung: Der erste Schritt in die richtige Richtung
Stehen Modernisierungsmaßnahmen an, so geht es immer auch darum, ein Gebäude energieeffizienter und damit zukunftssicher zu machen.
Eine Energieberatung im Vorfeld gibt Ihnen Sicherheit bei der Sanierungsplanung. Ein für die Energieberatung ausgebildeter Fachmann berät umfassend über den Energiebedarf Ihres Hauses. Außerdem erfahren Sie durch welche Maßnahmen Sie Ihr Haus energieeffizient modernisieren können.
Nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung erfolgt eine Energieberatung in drei Schritten:
1. Die Untersuchung des Gebäudes
Bei der Untersuchung des Gebäudes nimmt der Berater den energietechnischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage auf. Dadurch kann er Schwachstellen erkennen. Zu den aufgenommenen Daten gehören:
Grunddaten:
Ort, Haustyp, Baujahr
Zahl der Wohneinheiten
Beheizbare Wohnflächen
Wesentliche wärmetechnische Investitionen, die bisher getätigt wurden
Angaben zur Gebäudehülle:
Beschreibung des allgemeinen und wärmetechnischen Zustandes der Fenster und Außentüren (Alter, Rahmen, Dichtigkeit) sowie der Außenwände, der Kellerdecke, des Fußbodens, der obersten Geschossdecke und des Daches
Erfassung und Ausweisung der Wärmebrücken, zum Beispiel Balkonplatten, Vordächer, Stürze, Ringanker, Stirnseiten von Decken und Fußböden, Fensterbänke, Glasbausteine, Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Dachbodenluken.
Angaben zur Lüftung
Erfassung und Ausweisung der unkontrollierten Lüftungswärmeverluste, zum Beispiel durch undichte Fenster, Türen, Rollladenkästen, ausgebautes Dach oder bei Verbrennungsluftversorgung für Kachel- und Kaminöfen aus beheizten Räumen.
Beschreibung des Heiz- und Lüftungsverhaltens (Gewohnheiten) der Bewohner
Angaben zum Heizsystem
Ausweisung der zu beheizenden Gebäudefläche und des Gebäudevolumens Beschreibung des Zustandes der bestehenden Heizungsanlage und des Heizsystems mit seinen Schwachstellen, den Daten des letzten Schornsteinfegerprotokolls mit den Angaben zu Typ, Baujahr, Nennleistung, Nutzungsgrad, Brennstoffart, Außentemperaturregelung, Nachtabsenkung, Thermostatventile oder Dämmung.
Angaben zur Warmwasserbereitung
Beschreibung der Art der Warmwasserbereitung, mit dem Zustand und der Größe des Warmwasserspeichers und des bestehenden Warmwasserversorgungssystems inklusiv seiner Schwachstellen, etwa ganztägige Zirkulation.
2. Beratungsbericht mit Vorschlägen für Energiesparmaßnahmen
Die Daten der Gebäudeuntersuchung werden vom Computer ausgewertet und in einem Beratungsbericht festgehalten. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem verständlichen Text zusammengefasst, unterstützt von graphischen Darstellungen.
Der Beratungsbericht muss eine Gegenüberstellung des Ist-Zustands von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand enthalten, wie er sich nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen ergeben würde.
Auf der Grundlage der ermittelten und ausgewerteten Daten muss der Beratungsbericht folgende Vorschläge für Energiesparmaßnahmen enthalten:
Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, zur Minderung der Lüftungswärmeverluste, zu Verbesserungen am Heizungssystem und der Warmwasserbereitung. Die Vorschläge sind als Einzelmaßnahmen sowie als sinnvolle Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. In begründeten Fällen sind Alternativen aufzuzeigen. In jedem
Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach - im Zeitpunkt der Beratung - marktüblichen Preisen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Eigenleistungen.
Der Einsatz erneuerbarer Energien:
Es sind Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren zu wählen, die dem Beratungsempfänger anschaulich die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen und der Maßnahmenpakete darlegen und es ihm erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit selbständig neu zu beurteilen.
3. Persönliches Beratungsgespräch
Im Gespräch erläutert Ihnen der Energieberater, welche Energiesparmaßnahmen notwendig, sinnvoll und ratsam sind. Er gibt Ihnen Hinweise, wie Sie die Vorschläge am besten umsetzen können. Damit Sie die Sanierung kostengünstig durchführen können, werden die in Frage kommenden Förderprogramme besprochen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)